Wichtige Info's
Pflegekassen-Abrechnung:
Wussten Sie, daß viele Pflegekassen bereits ab Pflegegrad-Stufe 1 einen „Wohnumfeldverbessernden Umzug“ mindestens bezuschussen und in vielen Fällen sogar komplett übernehmen?
Sollte Ihnen bereits eine Kostenzusage Ihrer Pflegeversicherung vorliegen, können die Umzugskosten von uns auch direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Sollten Sie bisher noch keinen Antrag bei Ihrer Pflegekasse auf Kostenübernahme gestellt haben, können Sie unser Angebot am besten direkt mit Ihrem Antrag einreichen. So hat die Pflegeversicherung schon bei der Beantragung einen genauen Kostenrahmen und kann so die Übernahmebestätigung kurzfristig erteilen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfüllt sein?
- Pflegestufen-Grad des Umziehenden mindestens Stufe 1 oder hoher UND
- Umzug in ein betreutes Wohnen oder eine Senioren-Wohnung
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung
- Umzug von einer höheren Etage ohne Hausaufzug in eine Wohnung im Erdgeschoss
- Umzug von einer höheren Etage ohne Hausaufzug in eine höhere Etage MIT Hausaufzug
- Umzug aus einem ländlichen Gebiet in eine Stadt mit besseren
Versorgungsmöglichkeiten - Umzug in die Nähe Ihrer Kinder oder sonstigen pflegenden Angehörigen
Welche Leistungen werden von Ihrer Pflegekasse übernommen?
Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt zur Zeit maximal 4.000,– Euro.
Sollten mehrere pflegebedürftige Personen eines Haushaltes umziehen, kann sich die Summe entsprechend auch erhöhen. Erstattet werden praktisch sämtliche Standardleistungen eines Umzugsunternehmens für Fahrzeug und Personal (Transportarbeiten, Möbelmontagen, Küchenmontagen samt Änderungsarbeiten, Herd- und Spülenanschluss, Dübelarbeiten, Packservice) sowie dem benötigten Packmaterial (Umzugskartons, Kleiderkisten, Packpapier usw.).
Welche Leistungen werden von Ihrer Pflegekasse nicht übernommen?
Auch wenn die Pflegekasse einen Großteil der Umzugskosten übernimmt, gibt es immer wieder Zusatzleistungen, die nicht von der Pflegekasse getragen werden.
- Hierzu gehören unter anderem Entsorgungsleistungen und Renovierungsarbeiten.
- Auch die Anschaffung von Möbeln oder einer neuen Arbeitsplatte für den Umbau ihrer Küchenzeile kann nicht durch die Pflegekasse übernommen werden.
Gerne bieten wir Ihnen aber auch diese Leistungen zu günstigen Konditionen an.

